Exportsubventionen gleichen den Wettbewerbsnachteil aus, der sich aus den hohen Erzeugungskosten durch die gesetzlichen und freiwilligen Qualitätsstandards der Geflügelwirtschaft in Deutschland und Europa ergibt.
Sie sind somit ein Instrument, um die Preise zu stabilisieren und nicht um sie zu senken. Zudem sind die Exportsubventionen für Geflügel rückläufig.
Nur noch wenige Produkte erhalten Exporterstattungen
Mit den gewährten Exporterstattungen versucht die EU, die Wettbewerbsfähigkeit von europäischem Geflügelfleisch auf dem Weltmarkt zu fördern. Bei der sogenannten Uruguay-Runde – einer Welthandelsrunde im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), die von 1986 bis 1994 stattfand, – hat sich die EU verpflichtet, die erstattungsbegünstigten Exportmengen um 21 Prozent und die Ausgaben um 36 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum von 1986 bis 1988 einzuschränken. Für die Geflügelwirtschaft bedeutet das: Exporterstattungen werden – insbesondere im Schlachtgeflügelsektor – nur noch für wenige Produkte gezahlt und auch nur dann, wenn sie in bestimmte Länder ausgeführt werden.
Was steht hinter dem Zeichen: „Geprüfte Qualität Bayern“?
Träger des Zeichens ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.
Das Zeichen dient der Förderung der bayerischen Landwirtschaft, bietet dem Verbraucher mehr Transparenz, garantierte bayerische Herkunft und unterstützt durch kurze Wege eine nachhaltige Erzeugung.